Umstellung von Anbindehaltung auf Laufställe wird jetzt gefördert
Der Freistaat hat die Angebote im Bayerischen Sonderprogramm Landwirtschaft erweitert, um kleinere Investitionen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen und zur Vermeidung von Witterungsschäden zu ermöglichen.
Ab sofort können Landwirte im Freistaat für eine Vielzahl kleinerer Investitionen Fördergelder beantragen. Das aus Landesmitteln finanzierte Programm biete damit weitere Anreize, um kleinere Investitionen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen und zur Vermeidung von Witterungsschäden zu ermöglichen.
Umstellung von Anbindehaltung auf Läufställe wird gefördert
Neu ist laut Landwirtschaftsminister Helmut Brunner unter anderem, dass jetzt die erstmalige Umstellung kleiner Milchviehbestände von Anbindehaltung auf Laufställe gefördert werden kann. Zuschüsse gibt es auch für Anpassungen an den Klimawandel: etwa für die Anlage von Wasserspeicherbecken oder Insektenschutzeinrichtungen im Obst-, Garten- und Weinbau.
Zuschüsse von 25 Prozent
Wie schon bisher können auch künftig Investitionen in Tierausläufe, für Witterungsschutzeinrichtungen im Obst-, Garten-, Wein- und Sonderkulturbau, für die Anschaffung von Spezialmaschinen zur Bewirtschaftung von Steillagen im Berggebiet und im Weinbau, für Heutrocknungsanlagen auf Basis regenerativer Energien und für Saatgutaufbereitungsanlagen gefördert werden.
Das Sonderprogramm sieht Zuschüsse von 25 Prozent für alle förderfähigen Investitionen zwischen 5.000 und 100.000 Euro vor. Die Umstellung auf Laufstallhaltung kann bis zu einem Investitionsvolumen von 150.000 Euro bezuschusst werden, bei Saatgutaufbereitungsanlagen und Schutzeinrichtungen liegt die Grenze bei 50.000 Euro. Der Freistaat stellt für das Programm jährlich bis zu fünf Millionen Euro bereit.
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